Unterkiefer-Protrusionsschiene wird Kassenleistung
Die Unterkiefer-Protrusionsschiene zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe ist künftig Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung.
Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesauschusses (G-BA) Ende November in Berlin gefasst. Die Therapie mit einer zahntechnisch individuell angefertigten Unterkiefer-Protrusionsschiene ist damit zukünftig auf Grundlage einer vertragsärztlichen Indikationsstellung als sogenannte Zweitlinientherapie für leichte, mittelgradige und schwere Schlafapnoe vorgesehen. Sie kann folglich zum Einsatz kommen, wenn eine Überdrucktherapie nicht zum Behandlungserfolg geführt hat. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte sich im G-BA erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Versorgung mit der Unterkiefer-Protrusionsschiene von Zahnärzten und Ärzten gemeinsam gestaltet wird: Nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen verantworten Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die Anfertigung und Anpassung der Schiene. Diese Anpassung erfolgt in enger Abstimmung mit den verordnenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzten. Ein spezialisierter Vertragsarzt – z. B. Internist oder HNO Arzt kann die Schnarcherschiene (UKPS) nach Diagnose auf rezept verordnen.
Unser zahntechnisches Fremdlabor ist spezialisiert auf die Herstellung solcher Schnarcherschiene nach Abdrücken und speziellen Bissnahmen. Wir haben die Möglichkeit den Erfolg der Schiene selbst auch mittels Somno check micro Analyse zu dokumentieren und zu testen.
Mehr Informationen finden Sie unter: Schlafdiagnosesystem: Indikator für Herzerkrankungen.