Corona Virus

Covid-19 / 10. März 2020

WIR KÜMMERN UNS….

Umgang in der Zahnarztpraxis

Die Übertragung von Viren durch anamnestisch unauffällige, symptomlos erkrankte Patienten kann durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen verhindert werden.

Die diesbezüglichen Vorgaben für Zahnarztpraxen sind im Hygieneplan, den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ und der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) festgehalten.

Patientenbehandlung

Die Behandlung von Patienten, die bereits Symptome einer akuten respiratorischen Erkrankung der unteren Atemwege (Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Luftnot, Müdigkeit, Appetitlosigkeit) zeigen, sollte auf die Zeit nach Ende der Erkrankung verschoben werden, sofern es sich nicht um Notfälle handelt. Diese Patienten sind zur Sicherung der Diagnose und ggf. Einleitung einer Therapie an den Hausarzt zu verweisen.

Für unaufschiebbare zahnärztliche Behandlungen von Patienten, die unter Verdacht stehen an COVID 19 erkrankt zu sein, gilt es gemäß BioStoffV und GefStoffV weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:

  • Räumliche oder organisatorische Trennung der an COVID 19 erkrankten Patienten von den Patienten der Normalsprechstunde,
  • Persönliche Schutzausrüstung für das Personal (Schutzbrille mit Seitenschutz; Atemschutzmaske FFP2; unsterile Handschuhe; langärmliger Schutzkittel; das Tragen einer Kopfhaube kann den Schutz erhöhen; für Reinigungsarbeiten Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 mit längeren Stulpen),
  • Patienten nach Betreten der Praxis für die Wartezeit Mund-Nasen-Schutz aushändigen und zum Tragen anhalten,
  • Patienten anhalten, vor Verlassen des Sprechzimmers die Hände zu desinfizieren,
  • Schutzkleidung nach Beendigung der Behandlung kontaminationsfrei ablegen

Erweiterte Schutzmaßnahmen (z.B. geschlossener Schutzkittel, Kopfhaube und Tragen von FFP-Schutzmasken) sind nur für die Behandlung bereits diagnostizierter oder im dringenden Verdacht für eine Corona-Virusinfektion stehender Patienten in Krankenhäusern angezeigt.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass aktuell die Wahrscheinlichkeit an einer Influenza-Infektion zu erkranken, um ein extrem Vielfaches höher ist als an einer Corona-Infektion.

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